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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben:

  1. Angebot: Jeder Vorschlag oder jedes Angebot an den Kunden für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Audience Raise.
  2. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
  3. Dienstleistungen: Die von Audience Raise angebotenen Dienstleistungen umfassen das Platzieren von (digitalen) Produkten auf den Social-Media-Konten des Kunden.
  4. Audience Raise: Der Anbieter von Produkten und/oder Dienstleistungen.
  5. Kunde: Eine natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und Audience Raise mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, Projekte an Audience Raise vergibt oder ein Angebot von Audience Raise erhalten hat.
  6. Vertrag: Der Fernabsatzvertrag, der sich auf den Verkauf und die Lieferung von vom Kunden bei Audience Raise gekauften Produkten bezieht, sowie andere Verpflichtungen zwischen Kunde und Audience Raise. Vorschläge von Audience Raise für Dienstleistungen, die an den Kunden erbracht und von ihm akzeptiert werden, bilden zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine untrennbare Einheit.
  7. Produkte: Die von Audience Raise angebotenen Produkte umfassen unter anderem (digitale) Produkte wie Follower, Likes, Views, Kommentare und Speichervorgänge.
  8. Soziale Medien: Instagram-, YouTube- und TikTok-Konten des Kunden, für die die Dienstleistungen von Audience Raise genutzt werden.
  9. Website: Die von Audience Raise genutzte Website ist https://audienceraise.com/

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Audience Raise, jeden Vertrag zwischen Audience Raise und dem Kunden sowie für jede Dienstleistung und/oder jedes Produkt, das von Audience Raise angeboten wird.
  2. Vor Abschluss eines Vertrags werden dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht zumutbar, gibt Audience Raise an, wie der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
  3. Der Kunde stimmt zu, dass die Dienstleistungen ausschließlich für das eigene (persönliche) Social-Media-Konto genutzt werden, für das der Kunde die Erlaubnis erteilt hat.
  4. Die Dienstleistungen/Produkte von Audience Raise stehen nur Kunden ab 18 Jahren zur Verfügung. Kunden unter 18 Jahren dürfen die Dienstleistungen/Produkte von Audience Raise nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen.
  5. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ist nicht möglich. In Ausnahmefällen können Abweichungen schriftlich und ausdrücklich mit Audience Raise vereinbart werden.
  6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und nachträgliche Aufträge des Kunden.
  7. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, und die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung mit demselben Zweck ersetzt.
  9. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, werden im Geiste dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erläutert.
  10. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „sie“ oder „ihr“ verwiesen wird, ist dies auch als Verweis auf „er“ oder „sein“ zu verstehen, soweit zutreffend.
  11. Auch wenn Audience Raise nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt hat, behält es sich das Recht vor, die vollständige oder teilweise Einhaltung zu fordern.

Artikel 3 – Das Angebot

  1. Alle Angebote von Audience Raise sind freibleibend, es sei denn, ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
  2. Audience Raise ist nur an ein Angebot gebunden, wenn es vom Kunden bestätigt wird. Dennoch behält sich Audience Raise das Recht vor, einen Vertrag mit einem (potenziellen) Kunden aus einem berechtigten Grund abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Produkte, die ausreichend spezifiziert ist, damit der Kunde eine fundierte Entscheidung treffen kann. Abbildungen und Daten im Angebot sind lediglich indikativ und können nicht als Grundlage für Schadenersatz oder Vertragsauflösung dienen.
  4. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
  5. Lieferzeiten im Angebot von Audience Raise sind grundsätzlich indikativ und berechtigen den Kunden nicht zur Vertragsauflösung oder Schadensersatzforderung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Audience Raise durch die Zahlung des entsprechenden Produkts akzeptiert.
  2. Ein Angebot kann von Audience Raise über die Website unterbreitet werden.
  3. Wenn der Kunde das Angebot akzeptiert, indem er mit Audience Raise einen Vertrag abschließt, bestätigt Audience Raise den Vertrag schriftlich oder per E-Mail.
  4. Wenn die Annahme geringfügig von dem Angebot abweicht, ist Audience Raise nicht daran gebunden.
  5. Audience Raise ist nicht verpflichtet, ein Angebot einzuhalten, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erwarten können oder wissen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Kunde kann aus diesem Fehler oder Irrtum keine Rechte ableiten.
  6. Das Widerrufsrecht ist beim Kauf von (digitalen) Produkten ausgeschlossen, wenn der Kunde ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet.

Artikel 5 – Ausführung des Vertrags

  1. Audience Raise führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen aus.
  2. Soweit für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich, ist Audience Raise berechtigt, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die Audience Raise als notwendig erachtet oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig erachten sollte, rechtzeitig an Audience Raise übermittelt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, ist Audience Raise berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
  4. Bei der Ausführung des Vertrags ist Audience Raise nicht verpflichtet, den Anweisungen des Kunden zu folgen, wenn diese den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändern. Falls die Anweisungen zu zusätzlicher Arbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu tragen.
  5. Audience Raise kann vom Kunden vor Beginn der Arbeiten eine Sicherheit oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen.
  6. Audience Raise haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aufgrund unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen entstehen, die vom Kunden bereitgestellt wurden, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war Audience Raise bekannt.
  7. Der Kunde stellt Audience Raise von allen Ansprüchen Dritter frei, die in Verbindung mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und die auf den Kunden zurückzuführen sind.
  8. Im Falle von (mutmaßlichen) strafbaren Handlungen ist Audience Raise berechtigt, dies den zuständigen Behörden zu melden und die vom Kunden bereitgestellten Daten zu übergeben sowie alle im Rahmen der Ermittlungen angeforderten Maßnahmen durchzuführen.
  9. Kommentare, die der Kunde während des Zahlungsvorgangs hinterlässt, werden von Audience Raise nicht bearbeitet.

Artikel 6 – Lieferung

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortschritt oder die Lieferung des Vertrags, weil der Kunde nicht alle angeforderten Informationen rechtzeitig bereitgestellt hat, keine ausreichende Zusammenarbeit leistet, die (Voraus-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Audience Raise eingegangen ist oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Audience Raise liegen, ist Audience Raise berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Alle vereinbarten Lieferzeiten sind keine festen Fristen. Der Kunde muss Audience Raise schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist setzen, um die Lieferung dennoch durchzuführen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verzögerung.
  2. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch Verzögerungen aufgrund der in Absatz 1 genannten Ursachen entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Kunden und werden dem Kunden von Audience Raise in Rechnung gestellt.
  3. Audience Raise bemüht sich, die Dienstleistung innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, soweit dies vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann. Nach Aufgabe einer Bestellung und Abschluss der Zahlung werden die Produkte so schnell wie möglich auf dem Social-Media-Konto des Kunden platziert.
  4. Audience Raise bemüht sich, den Vertrag so weit wie möglich gemäß dem Angebot zu erfüllen.

Artikel 7 – Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von Audience Raise angeforderten Informationen vor Beginn der Arbeiten in der gewünschten Form bereitzustellen, damit der Vertrag korrekt und effektiv ausgeführt werden kann. Geschieht dies nicht, ist Audience Raise möglicherweise nicht in der Lage, den Vertrag vollständig auszuführen. Die Folgen solcher Situationen trägt der Kunde.
  2. Audience Raise ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder den Kunden über Änderungen zu informieren, noch ist Audience Raise verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die sie für Dritte erstellt oder zur Verfügung stellt.
  3. Audience Raise kann bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern. Werden diese nicht bereitgestellt, ist Audience Raise berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis die Informationen vorliegen, ohne dass eine Verpflichtung besteht, dem Kunden Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Kunde muss die richtige URL für die Platzierung der Produkte auf seinem Social-Media-Konto an Audience Raise übermitteln.

Artikel 8 – Zusätzliche Arbeiten und Änderungen

  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass der Vertrag angepasst werden muss oder auf Wunsch des Kunden zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen, ist der Kunde verpflichtet, diese zusätzlichen Leistungen zu den vereinbarten Tarifen zu bezahlen. Audience Raise ist nicht verpflichtet, dieser Anfrage nachzukommen, und kann verlangen, dass dafür ein separater Vertrag abgeschlossen wird und/oder ein kompetenter Dritter eingeschaltet wird.
  2. Wenn die zusätzlichen Arbeiten auf Nachlässigkeit von Audience Raise, eine falsche Einschätzung oder auf vorhersehbare Arbeiten zurückzuführen sind, werden diese Kosten nicht dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 9 – Preise und Zahlung

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, außer bei Änderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
  2. Alle Preise verstehen sich in der Regel inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders vereinbart.
  3. Die Zahlung erfolgt vorzugsweise im Voraus in der im Angebot angegebenen Währung und gemäß der festgelegten Zahlungsmethode.
  4. Die Parteien können vereinbaren, dass der Kunde eine Vorauszahlung leisten muss. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, muss der Kunde diese vor Beginn der Dienstleistung leisten.
  5. Wenn eine regelmäßige Zahlungspflicht des Kunden vereinbart wurde, ist Audience Raise berechtigt, die geltenden Preise und Tarife schriftlich mit einer Frist von drei Monaten anzupassen.
  6. Der Kunde kann keine Rechte oder Erwartungen aus einem zuvor ausgestellten Budget ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  7. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Beschlagnahme oder Zahlungsaussetzung des Kunden werden die Forderungen von Audience Raise gegenüber dem Kunden sofort fällig.
  8. Audience Raise ist berechtigt, die Zahlungen des Kunden zuerst auf die Kosten, dann auf die überfälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen anzurechnen. Audience Raise kann eine Zahlung ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Anrechnung vorgibt.
  9. Audience Raise ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich gemäß den geltenden Inflationsraten anzupassen. Andere Preisänderungen während des Vertrags sind nur möglich, wenn und soweit sie ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind.
  10. Sollte Audience Raise zusätzliche oder höhere Kosten entstehen, die vernünftigerweise notwendig sind, hat der Kunde diese Kosten zu erstatten. Auch die gerichtlichen und vollstreckbaren Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 10 – Inkassopolitik

  1. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist, erhält er zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, bevor er in Verzug gerät. In dieser Mahnung werden die außergerichtlichen Kosten angegeben, falls der Verbraucher seinen Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht nachkommt.
  2. Ab dem Datum des Verzugs hat Audience Raise Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Zinsen für den Handelsverkehr ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung sowie auf die Entschädigung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
  3. Sollte Audience Raise höhere Kosten entstehen, die vernünftigerweise notwendig sind, hat der Kunde diese Kosten zu erstatten. Auch die vollständigen gerichtlichen und vollstreckbaren Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Audience Raise gelieferten Artikel bleiben Eigentum von Audience Raise, bis der Kunde alle folgenden Verpflichtungen aus sämtlichen mit Audience Raise geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten, solange das Eigentum nicht vollständig übertragen wurde.
  3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu oder beabsichtigen sie, Rechte daran zu begründen, ist der Kunde verpflichtet, Audience Raise so schnell wie möglich zu informieren.
  4. Möchte Audience Raise die in diesem Artikel beschriebenen Eigentumsrechte ausüben, erteilt der Kunde Audience Raise oder von ihr benannten Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentumsgegenstände von Audience Raise befinden, und diese Gegenstände zurückzunehmen.
  5. Audience Raise ist berechtigt, die vom Kunden gekauften Produkte zurückzuhalten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (vollständig) nachgekommen ist, ungeachtet einer Verpflichtung zur Übertragung oder Lieferung durch Audience Raise. Nachdem der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird Audience Raise die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Arbeitstagen, an den Kunden liefern.
  6. Kosten und andere (Folge-)Schäden, die durch die Zurückbehaltung der gekauften Produkte entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Kunden und werden Audience Raise auf erste Anfrage erstattet.